GACS-Richtlinien
Wie Remote bei der Lösung der GACS-Problematik hilft
GACS-Richtlinien
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Gebäude mit einer Heiz- oder Klimaanlage, die eine Nennleistung von 290 kW oder mehr aufweist, verpflichtend über ein GACS verfügen, das spezifische Anforderungen erfüllt. Ab der Einführung der EPBD IV gilt diese Verpflichtung für Anlagen ab 70 kW.
Die Leistung eines GACS wird in der Norm NEN-EN-ISO 52120 beschrieben. Die Bauverordnung 2012 bietet weitere Informationen zur GACS-Verpflichtung und der damit verbundenen europäischen Norm.
Die Bewertung eines GACS gemäß der Norm NEN-EN-ISO 52120 ist eine komplexe Aufgabe für die Aufsichtsbehörden. Daher wurde eine Checkliste mit Prüfpunkten entwickelt, um eine optimierte und einfache Überprüfung zu ermöglichen. Diese Checkliste hilft dabei, schnell einzuschätzen, ob ein GACS voraussichtlich die Anforderungen erfüllt.
Die Checkliste technische Anforderungen GACS
ist über die Website der RVO verfügbar.
Wie Remote bei der Lösung der GACS-Problematik hilft
Unsere Remote-Access-Lösungen stellen sicher, dass jedes Gebäude die GACS-Verpflichtungen erfüllen kann, selbst wenn ein Gebäude über ein veraltetes Gebäudeleitsystem (GLS) verfügt. Wir machen veraltete Gebäudeinstallationen mit unserer Ausrüstung intelligenter, sodass sie auch in einer neuen technischen Umgebung viel länger halten können als erwartet.
So hat Remote beispielsweise dafür gesorgt, dass
BAM
mit veralteten Anlagen kommunizieren kann, ohne teure neue Hardware oder Software anschaffen zu müssen.

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