Was kannst du melden?
Melde mögliche Schwachstellen in ServiceGate-Routern, Controllern, Firmware, dem Remote Portal, unserer App sowie von uns entwickelter Software und Diensten. Nenne bei individuellen Lösungen die Anwendung und Ausführung.
Dieses Verfahren erlaubt keine Tests in Kundenumgebungen oder Systemen Dritter. Führe aktive Untersuchungen nur in deiner eigenen isolierten Testumgebung oder mit gesondert vereinbarter Erlaubnis durch. Du kannst einen Verdacht auch ohne weitere Tests melden.
So übermittelst du eine hilfreiche Meldung
Schreibe an security@remoteengineer.eu und nenne nach Möglichkeit:
- Produkt, Modell, Hardware-Revision sowie Firmware- oder Softwareversion.
- Den betroffenen Dienst oder die URL.
- Deine Erkenntnisse und mögliche Auswirkungen.
- Die minimal notwendigen Schritte zur sicheren Reproduktion.
- Begrenzte technische Nachweise und eine Kontaktmöglichkeit.
Sende keine Passwörter, privaten Schlüssel, vollständigen Kundendateien oder unnötigen personenbezogenen Daten. Frage vor der Übermittlung sensibler Details nach einer geeigneten Übertragungsmethode und warte auf deren Vereinbarung. Wir nehmen auch anonyme Meldungen entgegen; ohne Kontaktmöglichkeit sind Rückfragen und Rückmeldungen nicht möglich.
Untersuchen, ohne Schaden zu verursachen
- Beschränke die Untersuchung auf das zum Nachweis der Schwachstelle Notwendige.
- Verändere oder lösche keine Daten, installiere keine Hintertür und behalte keinen unnötigen Zugang.
- Stoppe bei unbeabsichtigtem Zugriff auf fremde Daten; kopiere oder verbreite sie nicht.
- Verwende kein Phishing, Social Engineering, Brute Force oder störende Angriffe.
- Greife nicht über unsere Produkte oder Dienste auf nachgelagerte Kundennetze zu.
- Teste keine Anlagen im Betrieb ohne gesonderte Erlaubnis und Sicherheitsabsprachen.
Physische Sicherheit hat Vorrang. Untersuchungen dürfen Maschinenbewegungen, Pumpenbetrieb oder andere physische Prozesse nicht beeinflussen. Auf Schiffen dürfen Kurs und Geschwindigkeit nicht gesteuert werden.
So bearbeiten wir deine Meldung
Wir bestätigen den Eingang innerhalb von drei Arbeitstagen. Technische Auswirkungen und Dringlichkeit prüfen wir so schnell wie möglich. Mit der ersten inhaltlichen Antwort vereinbaren wir den nächsten Rückmeldetermin. Die Behebungsfrist richtet sich nach Risiko, Auswirkungen und technischen Abhängigkeiten; eine feste Lösungsfrist für jedes Problem garantieren wir nicht.
Wir behandeln Meldungen und Kontaktdaten vertraulich. Ist die Zusammenarbeit mit einem betroffenen Lieferanten, Koordinator oder einer zuständigen Behörde erforderlich, teilen wir nur relevante Informationen und berücksichtigen gesetzliche Pflichten.
Dringende Meldungen warten nicht auf die Eingangsbestätigungsfrist. Hinweise auf aktive Ausnutzung werden intern sofort eskaliert. Gesetzliche Meldefristen werden gesondert bewertet und haben Vorrang vor unserem Rückmeldeplan.
Veröffentlichung gemeinsam abstimmen
Gib uns eine angemessene Gelegenheit, das Problem zu untersuchen und Nutzer zu schützen, bevor du technische Details veröffentlichst. Gemeinsam besprechen wir einen geeigneten Zeitplan unter Berücksichtigung von Schweregrad, möglicher Ausnutzung und verfügbaren Maßnahmen. Einen Aufschub begründen wir; Vertraulichkeit gilt nicht unbegrenzt.
Mit deiner Zustimmung können wir dich als Entdecker nennen. Für eine Schwachstellenmeldung besteht keine garantierte finanzielle Vergütung.
Rechtliche Zusage
Wenn du nach Treu und Glauben handelst und dich an dieses Verfahren hältst, unternehmen wir wegen dieser Untersuchung oder Meldung keine rechtlichen Schritte gegen dich. Diese Zusage gilt ausschließlich im Namen von Remote Engineer. Für Kunden, Dritte oder zuständige Behörden können wir keine Zusagen machen.
Probleme gemeinsam verantwortungsvoll lösen
Bist du unsicher, ob deine Erkenntnisse in den Geltungsbereich fallen? Sende eine kurze Beschreibung ohne sensible Daten an security@remoteengineer.eu. Führe keine zusätzlichen Tests allein zur Klärung des Geltungsbereichs durch.
Dieses Verfahren ist kein Nachweis der CRA-Konformität und ersetzt keine gesetzlichen Meldeverfahren.

